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+ | In Deutschland sind Radwege, die mit den Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet sind, benutzungspflichtig, | ||
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+ | Entgegen der Meinung mancher Autofahrer sind Radwege ohne diese Beschildung nicht benutzungspflichtig und man darf auch die Fahrbahn benutzen. | ||
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+ | Siehe dazu auch [[alltag: | ||