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lexikon:radwegbenutzungspflicht

Radwegbenutzungspflicht

In Deutschland sind Radwege, die mit den Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet sind, benutzungspflichtig, d.h. man muss diese Wege als Fahrradfahrer benutzen.

Entgegen der Meinung mancher Autofahrer sind Radwege ohne diese Beschildung nicht benutzungspflichtig und man darf auch die Fahrbahn benutzen.

Siehe dazu auch Unsichere Radwege und http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html.

lexikon/radwegbenutzungspflicht.txt · Zuletzt geändert: 2014-01-19 10:30 UTC von 127.0.0.1