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+ | ====== Transkript zur RWP-Petition ====== | ||
+ | Siehe dazu auch [[radweg]] | ||
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+ | **Transkript der Anhörung zur Petition gegen die Radwegebenutzunspflicht im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 18. Februar 2008** | ||
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+ | Jens Müller\\ | ||
+ | 12. August 2008 | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Und wir kommen zu Nummer fünf. Dort ist Herr Christian Marten anwesend. Mit der öffentlichen Petition begehrt der Petent eine Umwandlung der in § 41 Absatz 2 Nr. 5a Straßenverkehrs-Ordnung geregelten Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in ein Benutzungsrecht. Herr Ledebrink, nein Entschuldigung, | ||
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+ | **Christian Marten (stellv. Petent):** Sehr geehrte Frau Vorsitzende, | ||
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+ | Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigen aber, dieser Sicherheitsgewinn von Radwegen lässt sich nicht nachweisen. Im Gegenteil ist es so, dass Radwege viele grundsätzliche Probleme haben, die auf der Fahrbahn nicht existieren. So ist es so, dass die Sichtbeziehung zwischen Radfahrern auf dem Radweg und Autofahrern gestört wird. Beispiel dafür: Ein einbiegender Autofahrer hält auf dem Radweg an, um in die Straße einzusehen, oder ein abbiegender Autofahrer sieht den Radweg nicht, sieht den Fahrradfahrer auf dem Radweg nicht, dem er eigentlich Vorrang gewähren muss. Solche Schwierigkeiten sorgen dafür, dass die Mehrzahl der schweren Fahrradunfälle auf Radwegen geschieht. Insbesondere linksseitige Radwege sind eine der Hauptunfallursachen, | ||
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+ | Es besteht umgekehrt keine Möglichkeit für die Straßenverkehrsbehörden, | ||
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+ | //Frage aus dem Auditorium, was linksseitige Radwege sind.// | ||
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+ | **Christian Marten (stellv. Petent):** Wir haben in Deutschland Rechtsverkehr. Das heißt, es gibt Radwege, die verlaufen auf der rechten Seite der Fahrbahn. Das sind rechtsseitige Radwege. Und es gibt Radwege, die verlaufen auf der anderen Seite. Ich als Radfahrer werde in manchen Fällen gezwungen, eben das Rechtsfahrgebot ein Rechtsfahrgebot sein zu lassen und auf der linken Seite zu fahren, womit mir nicht gerechnet wird. Darum Hauptunfallursache. | ||
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+ | Es wird argumentiert, | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Danke schön Herr Marten für Ihre Ausführungen. Als erster hat Herr Storjohann das Wort. | ||
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+ | **Gero Storjohann (stellv. Vorsitzender P, VBS, CDU):** Herzlichen Dank, Herr Ledebrink. Jeder hat so seine Sicht der Dinge. Ich komme vom Lande. Ich freue mich immer riesig, wenn wir einen neuen Fahrradweg irgendwo kriegen -- an Bundesstraßen, | ||
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+ | Nur ist ja letzte Woche hier in Berlin auch der Unfallbericht vorgestellt worden. Und nach meinen Unterlagen -- ich fahre ja nun auch viel hier in Berlin Fahrrad; viele gefährliche Situationen -- unterliegen 75% der Fahrradwege hier in Berlin nicht der Benutzungspflicht. Das ist eine andere Aussage als Ihre eben, wo Sie gesagt haben, das ist genau andersrum. Die meisten Fahrradwege unterliegen der Benutzungspflicht. Nun ist die Frage: Wo ist jetzt unser Handlungsbedarf? | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Danke schön Herr Storjohann. Herr Hettlich, als zweiter Berichterstatter, | ||
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+ | **Peter Hettlich (stellv. P, stellv. Vorsitzender VBS, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):** Ja, vielen Dank Frau Vorsitzende. Sehr geehrter Herr Marten, ich hab das so verstanden, dass Sie in Ihrer Petition primär auf den innerörtlichen Verkehr abheben. Denn ansonsten kann ich nur meinem Kollegen Storjohann zustimmen, wenn es über den, gerade die, begleitenden Fahrradwege an Bundesstraßen so geht, dann kann ich eigentlich nicht erkennen, wieso man hier beispielsweise von der Radwegebenutzungspflicht irgendwie Abstand nehmen sollte. Ich glaube das ist irgendwie absurd, aus meiner Sicht jedenfalls. | ||
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+ | Aber innerorts sehe ich das durchaus so, dass wir uns in einer trügerischen Sicherheit gewogen haben, indem wir die Verkehrsteilnehmer voneinander getrennt haben und der Autofahrer fährt, braucht sich nicht mehr 'nen Kopp machen, ob jetzt irgendwie noch ein Fahrradfahrer da kommt, oder ein Fußgänger -- und dann sehe ich natürlich die Fußgänger als schwächstes Glied in der Kette, auch zum Teil von Fahrradwegen, | ||
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+ | Ich will deswegen die Frage nochmal stellen zu dieser Grenze -- dieser »magischen« Grenze -- von zwanzigtausend Fahrzeugen -- auch an die Bundesregierung --, ob sie beispielsweise sehen können, dass es da einen Interpretationsspielraum im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung gibt. Und wie das dann in der Praxis dann auch letztlich gehandhabt wird. Wenn also, wie der Kollege Storjohann darauf hinweist, dass 75% der Fahrradwege hier in Berlin nicht benutzungspflichtig sind, dann muss man sich fragen, auf was für einer Basis -- beispielsweise der Straßenverkehrs-Ordnung -- wird das vertreten. Also das würde mich mal interessieren. | ||
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+ | Und das Zweite ist: Wir haben ja jetzt die Diskussion zum Thema Shared Space, also auch zur Entschleunigung des innerstädtischen Verkehrs, Berlin ist vielleicht jetzt ein schlechtes Beispiel, aber es gibt ja die Gemeinde in Niedersachsen -- in der Nähe von Osnabrück -- Bohmte heißt die glaub ich, die jetzt so als Modellprojekt ja ... -- wo ja im Prinzip so eine Auflösung zwischen diesen einzelnen Verkehrsteilnehmern ja auch herbeigeführt werden soll, ganz bewusst, um eine Entschleunigung im innerstädtischen Bereich, wo es auch nicht um Geschwindigkeiten geht, herbeizuführen. Insofern ist das ja auch eine Frage, wie wird beispielsweise sowas dann auch vom Gesetzgeber dann gehandhabt? Danke schön! | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Danke schön. Die Antwort, Herr Kasparick bitte. | ||
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+ | **Ulrich Kasparick (PSt beim BMVBS, SPD):** Also, vielleicht als Satz vorne weg. Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht. Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrs-Ordnung. Wir haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt: »Eine Benutzungspflicht muss zwingend begründet werden im Einzelfall«. Eine Stadt sagt, prinzipiell gibt es keine Benutzungspflicht, | ||
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+ | Es gibt Städte wie Rotterdam und andere, die sehr, sehr gute Erfahrungen haben, wo man davon profitieren kann. Aber das ist mir wichtig hier in dieser Runde nochmal zu sagen. Die Straßenverkehrs-Ordnung sagt: Die Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen, und sie muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein Stadtplaner sagt, ich stelle da mal ein blaues Schild hin. | ||
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+ | Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich dazu ... Was wir beobachten können, ist, dass der eine oder andere Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht und sagt: Ich will aber das blaue Schild hier weghaben. Dann muss die kommunale Behörde nachweisen, warum das zwingend erforderlich ist. Und wir haben eine zunehmende Zahl von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben. | ||
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+ | Deswegen sage ich nochmal -- in der Zuständigkeit abgeschichtet --, was ist die Sache des Bundesgesetzgebers? | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Danke schön! Jetzt hat Frau Lösekrug-Möller das Wort. Ich will nur mich entschuldigen dafür, Herr Hettlich ist kein Berichterstatter, | ||
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+ | **Gabriele Lösekrug-Möller (P, SPD):** ... Damit habe ich überhaupt gar kein Problem, Frau Vorsitzende. Ich bin froh, ich habe gestern einen Radausflug hier in Berlin gemacht und freu' mich, dass ich hier also unversehrt sitze. Weil, zu diesem Thema könnte man eine ganze Menge sagen; auch die Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen, | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Danke schön Frau Lösekrug-Möller, | ||
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+ | **Ulrich Kasparick (PSt beim BMVBS, SPD):** Noch 2008. | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Wird der uns zur Verfügung gestellt? Gut, dann kann der ja in unsere Überlegungen mit einbezogen werden. Danke schön. Frau Bluhm bitte. | ||
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+ | **Heidrun Bluhm (P, VBS, DIE LINKE):** Ja herzlichen Dank Herr Hartung, dass Sie uns nochmal dargestellt haben, worum es Ihnen hier geht. Ich will das jetzt auch nicht weiter verlängern. Ich habe zwei ganz konkrete Fragen. Mir ist aus Ihrer Petition nicht ganz deutlich geworden, ob Sie mit Ihrer Petition die wirklich freie Wahl des Fahrradfahrers meinen, zu fahren, wo er möchte. Weil, die Begründung dafür fehlt mir noch etwas in Ihrer eigenen Position. Sie gehen davon aus, Unfallschutz und solche Geschichten. Und trotzdem hat das ja Konsequenzen auf die gesamte Verkehrsteilnehmerschaft, | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Danke schön. Bitte die Antwort, Herr Marten. | ||
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+ | **Christian Marten (stellv. Petent):** Gut, ich fange hinten an, bei Frau Bluhm. Nein, es ist nicht gewünscht, dass ein Radfahrer völlig freie Wahl hat. Sondern, Fahrräder sind Fahrzeuge, Fahrzeuge müssen nach § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung auf der Fahrbahn fahren. Das ist der Regelfall. Der Ausnahmefall ist, dass Radfahrer auf Radwegen fahren. Radwege sind ausdrücklich als Ausnahmefall in der Straßenverkehrs-Ordnung auch vorgesehen. Somit kann ich Ihre Frage mit »nein« beantworten. Regelfall ist, Fahrradfahrer gehören auf die Fahrbahn und nicht auf den Bürgersteig. Beantwortet das Ihre Frage? Damit ist die zweite Frage, glaube ich, hinfällig geworden. | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Danke. | ||
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+ | **Christian Marten (stellv. Petent):** Gut. Ich habe weiterhin das Wort? | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Ja. An wen antworten Sie? | ||
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+ | **Christian Marten (stellv. Petent):** An Herrn Storjohann. | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Ja. | ||
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+ | **Christian Marten (stellv. Petent):** Sie nannten, dass in Berlin 75% der Radwege frei von blauen Schildern sind. Berlin ist in dem Fall eine Ausnahme. Das hat auch damit zu tun, dass in Berlin früh angefangen wurde, vor das Verwaltungsgericht zu gehen und illegal angeordnete Benutzungspflichten weg zu klagen. Die Stadt Berlin hat darauf reagiert, indem sie freiwillig viele Radwegbenutzungspflichten entfernt hat, wo sie nicht nachweislich der Verkehrssicherheit dienen. In anderen Städten sieht das anders aus. Es gibt etliche Städte, in denen die Benutzungspflicht der Regelfall ist. Berlin ist hier Ausnahmefall, | ||
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+ | Letztlich kann nicht die Frage sein: Welche Argumente sprechen für eine Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht? | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Danke schön Herr Marten. Ich sehe keine weiteren ... Herr Storjohann, bitte. | ||
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+ | **Gero Storjohann (stellv. Vorsitzender P, VBS, CDU):** Ich möchte gerne nachfragen, weil ... Es geht ja um Verkehrssicherheit und um Unfälle mit Fahrradfahrern -- allgemein gesprochen. Was mich dann interessiert -- dass wir ja vielleicht dieser Zwischenbericht ausweisen --, wenn andere Städte vergleichbar mit Berlin eine geringere Quote haben der Radbenutzungspflicht oder eine höhere, ob sich das aus der Unfallstatistik signifikant irgendwie rauslesen lässt. Denn, wenn ich mir die Unfallstatistik hier in Berlin angucke, kann ich da eigentlich nicht viel d'raus ablesen. Auch wenn sich in letzter Zeit die Radwegebenutzungspflicht etwas gelockert hat. | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Danke schön Herr Storjohann. Herr Marten bitte. | ||
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+ | **Christian Marten (stellv. Petent):** Sie sehen an dieser Unfallstatistik der Polizei, dass sich an der Gesamtzahl der Unfälle im Grunde nichts geändert hat. Seit 2000 wird in Berlin massiv die Benutzungspflicht abgebaut. Die Unfälle sind aber nicht mehr geworden. Im Gegenteil ist es so, dass die Zahl der schweren Unfälle deutlich eher abgenommen hat; und das bei gleichzeitig deutlich steigendem Radverkehr. Vor 10 Jahren hatten wir etwa 6% Radverkehr in Berlin, heute liegen wir bei 12%. Also hat die Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht -- auf zumindest 75% der Radwege -- eindeutig positive Ergebnisse gebracht. | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Danke schön ... Ja, ganz kurz bitte. | ||
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+ | **Ulrich Kasparick (PSt beim BMVBS, SPD):** Man muss bei der Beurteilung dieses Vorganges mit bedenken, dass die Benutzungspflicht genau an den Stellen wieder abgeschafft worden ist, wo sie gar nicht hätte eingeführt werden dürfen. Das muss man bedenken, wenn man die Folgen einer solchen Maßnahme in seiner Wirkung beurteilen will. Deswegen weise ich nochmal darauf hin. Der Bundesgesetzgeber sagt: Ihr müsst im Einzelfall begründen, wenn Ihr die Benutzungspflicht anordnet. Offensichtlich hat es in der Vergangenheit die Situation gegeben, dass man blaue Schilder aufgestellt hat, ohne diesen Nachweis zu erbringen. Wenn man diese Schilder jetzt zurückbaut, | ||
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+ | **Kersten Naumann (Vorsitzende P, DIE LINKE):** Danke schön für die ergänzenden Bemerkungen. Damit schließen wir Nummer fünf ab. Ich bedanke mich bei Herrn Marten. Und wir kommen zu Nummer sieben. |