§ 27 Abs. 1 StVO: Mehr als 15 Radfahrer bilden einen geschlossenen Verband und dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
Abstand halten (jeder, der unangekündigt bremst, riskiert sonst einen Massen-Auffahrunfall)
Zusammen bleiben! Ein Verband muß für Aussenstehende als solcher erkennbar sein. Praktisch: Es fährt jemand voraus, der sich auskennt und jemand hinterher, der dafür sorgt, daß niemand zu sehr trödelt. Bei größeren Verbänden sollte auch in der Mitte jemand mit Streckenkenntnis mitfahren.
Der Verband fährt wie ein Fahrzeug, also auch gemeinsam über Kreuzungen, auch solchen mit Ampeln, die einstweilen auf Rot umschalten.
Mitgebrachte Dinge sicher befestigen bzw. verstauen (immer wieder erlebt: jemand verliert auf abschüssiger Strecke seine Mütze, Luftpumpe, etwas vom Gepäckträger, macht eine Gewaltbremsung und die folgenden 4-5 Leute krachen auf ihn drauf).
Striktes Verbot von Wettfahrten!